Beweissicherung (Technical Due Diligence & Legal Support)

Prozesstechnische Beweissicherung

Die prozesstechnische Beweissicherung dient der objektiven Dokumentation des tatsächlichen Zustandes einer Industrieanlage zu einem definierten Zeitpunkt. Dies ist insbesondere bei drohenden Rechtsstreitigkeiten, vor Ablauf von Gewährleistungsfristen oder bei einem Betreiberwechsel (Asset Deal) von entscheidender Bedeutung.

Indikationen für eine Beweissicherung

  • Baubegleitende Dokumentation: Sicherung des Leistungsstandes zur Abgrenzung von Gewerken.
  • Gewährleistungsmanagement: Feststellung von Mängeln z. B. vor Ablauf der Verjährungsfristen (z.B. nach BGB oder VOB).
  • Zustandsfeststellung: Dokumentation von Schäden auch Vorschäden vor Modernisierungsmaßnahmen oder Umbaumaßnahmen durch Dritte.

Methodik und Durchführung

Die Beweissicherung erfolgt durch eine systematische Befundaufnahme vor Ort. Dabei werden folgende Schritte durchgeführt:

  1. Visuelle Inspektion: Dokumentation z. B. von Rissen, Verschleißerscheinungen oder Korrosionsschäden.
  2. Funktionsprüfung: Abgleich der technischen Ist-Werte mit den vertraglich vereinbarten Soll-Parametern.
  3. Dokumentenprüfung: Sichtung der Wartungsprotokolle und Konformitätserklärungen und der kompletten Dokumentation des Herstellers.
  4. Erstellung des Protokolls: Ausfertigung eines gerichtsfesten Berichts inklusive Bilddokumentation und technischer Bewertung.

Durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 besitzen diese Protokolle eine hohe Beweiskraft gegenüber Versicherungen und vor Gericht.


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