Sachverständigenbüro Klaus Krämer
Diese FAQ unterstützen Anlagenbetreiber, Hersteller und Juristen bei technischen oder rechtlichen Fragen zu Industrieanlagen. Klaus Krämer bietet als BDFS-geprüfter und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger fundierte Expertise für Asphaltmischanlagen, Betonwerke sowie Siloanlagen und explosionsgeschützte Silosysteme.
I. Expertenstatus
Wann spricht man von einem Sachverständigen und wann von einem Gutachter? Beide Begriffe beschreiben Personen mit besonderer Sachkunde. Rechtlich gibt es jedoch einen Unterschied bei derer Bezeichnung: Sachverständiger ist die offizielle Bezeichnung in der Gesetzgebung (ZPO und StPO). Der Begriff Gutachter stammt eher aus dem privaten Sprachgebrauch, gemeint ist jedoch ein Sachverständiger.
Welche Aufgaben übernimmt Klaus Krämer über das Gutachten hinaus? Ein schriftliches Gutachten ist das Kernprodukt. Die Arbeit umfasst jedoch mehr: Beratung bei der Vorplanung eines neuen Projektes, Inbetriebsetzungen, Abnahmen, technische Beweissicherung und die Mediation (Schlichtung), um technische Differenzen außergerichtlich zu klären.
II. Ablauf und Kosten der Begutachtung
Wie berechnet sich das Honorar für ein Gutachten? Das Honorar richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Maßgeblich sind die technische Komplexität Ihrer Anlage und die Menge der zu prüfenden Dokumente. Nach einer ersten Sichtung erhalten Sie eine transparente Aufwandschätzung.
Wann ist die Beauftragung eines Experten wirtschaftlich sinnvoll? Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, wenn hohe Schadenssummen im Raum stehen, die Ursachen technisch komplex sind oder Sie Ihre Rechtsposition in einem Streitfall klären und absichern müssen.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens? Die Bearbeitungszeit hängt von der Datenlage und dem Schadensbild ab. In der Regel dauert der Prozess wenige Tage bis einige Wochen. Sobald die Akteneinsicht und der Ortstermin erfolgt sind, erhalten Sie einen verbindlichen Zeitplan.
Stundensätze: Die Verrechnungssätze erfolgen gemäß JVEG-Gesetz 2021, § 9 Anlage 1, Teil 1, Honorargruppe Nr. 24.4 Maschinen und Anlagen. Parteientätigkeit für Parteiengutachten, Beratungen und Prüfungen innerhalb Deutschlands erfolgt auf gleicher Verrechnungsbasis. Sondervereinbarungen sind möglich.
III. Gesetze, Normen und Betreiberpflichten
Welche Rechtsnormen sind für den Betrieb meiner Anlage entscheidend? Die technische Bewertung basiert auf drei zentralen Säulen:
- EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG): Regelt die Sicherheit und Dokumentation.
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Basis für das Inverkehrbringen in Europa.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Verpflichtet Betreiber zu sicheren Arbeitsmitteln und Hersteller zu einer gesetzeskonformen Bauweise.
Was ist neu bei der DIN EN 536 für Asphaltmischanlagen? Die aktuelle Fassung (DIN EN 536:2015) definiert strengere Sicherheitsanforderungen für stationäre und mobile Mischanlagen. Sie passt die Normstruktur an die moderne Maschinenrichtlinie an und betrifft Heiß- sowie Kaltasphaltanlagen.
Wer haftet bei Mängeln oder einer fehlerhaften Risikobeurteilung? Hersteller, Importeure oder Verkäufer haften dafür, dass die Anlage beim Verkauf dem Stand der Technik entspricht. Eine lückenhafte Risikobeurteilung verletzt die Sorgfaltspflicht und führt dazu, dass Sie die Anlage nicht rechtssicher betreiben können.
IV. CE-Konformität und Dokumentation
Wann gilt eine Industrieanlage als CE-konform? Vier Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Eine rechtswirksame Konformitätserklärung liegt vor.
- Die Anlagendokumentation ist fachlich richtig und lückenlos.
- Die Kennzeichnung (Typenschilder/CE-Zeichen) ist normgerecht ausgeführt und angebracht.
- Die technische Ausführung entspricht den Gesundheits- und Sicherheitsvorgaben.
Was muss die technische Dokumentation enthalten? Gemäß EU-Maschinenrichtlinie muss die Akte alle Phasen der Anlage abbilden: von Konstruktionszeichnungen und Prüfberichten über die Risikobeurteilung bis hin zur Betriebsanleitung und dem Verzeichnis der angewandten Normen.
V. Explosionsschutz und Implosionsschutz von Siloanlagen (BKS-Silos)
Wie oft müssen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen geprüft werden? Für Anlagen wie Braunkohlestaub-Silos (BKS) gilt die BetrSichV:
- Vor Inbetriebnahme: Prüfung der gesamten Anlage nach Montage oder Änderung.
- Wiederkehrend: Vollumfängliche Prüfungen sind spätestens alle drei bzw. sechs Jahre gesetzlich vorgeschrieben.
Was wird bei der Explosionsschutz-Prüfung genau bewertet? Der Gutachter prüft, ob die technischen Maßnahmen und Anlagenkomponenten (nach BetrSichV und GefStoffV) funktionieren und geeignet sind. Ziel ist es, den Schutz vor Bränden und Explosionen bis zum nächsten Prüftermin lückenlos zu garantieren.
Die gesamte Dokumentation wir geprüft einschließlich des Explosionsschutzdokumentes der Wartungsarbeiten und Protokolle sowie Unterweisungen usw.
VI. Kontakt bei Versicherungsschäden
Haben Sie einen Versicherungsschaden oder benötigen Sie eine technische Stellungnahme? Klaus Krämer ermittelt die Schadensursache durch eine Bestandsaufnahme vor Ort und sichert Beweise rechtssicher ab.
Haben Sie Fragen zu einem konkreten technischen Problem? Scheuen Sie sich nicht zu fragen. In einem persönlichen Gespräch lassen sich meistens schon wesentliche Fragen klären. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail-Anfrage.
Gutachter für Industrieanlagen mit über 35 Jahren Expertise. Nutzen Sie mein Fachwissen im Anlagenbau. Ich bin spezialisiert auf Asphalt-, Beton-, Zement- und Recyclinganlagen, Brech-, Sieb-, Aufbereitungs- und Siloanlagen, explosionsgeschützte Kohlenstaub-, Silo- und Dosieranlagen – Ihr verlässlicher Partner in der Industrie.